Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine
Geschäftsbedingungen der DV-Point IT Solutions mit Sitz in Asbach
Allgemeine Bedingungen
Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Firmenkunden im Sinne von
§ 17 ff HGB der DV-Point IT Solutions.
Verkauf und Lieferung erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen.
Diese haben Gültigkeit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass
es einer nochmaligen ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
Die
Geschäftsbedingungen gelten grundsätzlich mit der Bestellung, spätestens mit
der Entgegennahme von Leistungen der DV-Point IT Solutions als angenommen,
bei Dienstleistungen darüber hinaus mit der Beauftragung oder Teilbeauftragung.
Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn DV-Point IT
Solutions sie schriftlich bestätigt.
Es bleibt zusätzlich
vorbehalten, dass der Firmenkunde die Übergabe der übergebenen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen schriftlich bestätigt und deren Geltung unterschriftlich
anerkennt.
Angebot und
Vertragsschluss
Angebote der DV-Point
IT Solutions sind stets freibleibend, sofern eine Bindefrist nicht ausdrücklich
genannt ist.
Alle Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von DV-Point IT
Solutions schriftlich oder fernschriftlich bestätigt sind.
Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch die
Lieferung und/oder Rechnung erfolgen.
Die in den Angeboten
enthaltenen Konzepte sind Eigentum der DV-Point IT Solutions und dürfen ohne
schriftliche Einwilligung, auch nicht in Auszügen, Dritten gegenüber zugänglich
gemacht werden.
Die in Angeboten
aufgezeigten Strategien und Lösungswege verstehen sich als Grobkonzepte, die im
Projekt in Absprache und Mitverantwortung durch den Kunden der Verfeinerung
bedürfen.
Die im Angebot
genannten (Mitwirkungs-)Pflichten des Kunden sind Kardinalpflichten.
Etwaige Verzögerungen und Mehraufwände gehen zu Lasten des Kunden.
III. Projektstart
Start des jeweiligen
Projektes ist der von DV-Point IT Solutions im Angebot genannte Termin.
DV-Point IT Solutions
behält sich vor, Termine aus Gründen der Ressourcenplanung mit Kenntnisgabe an
den Kunden zu verschieben.
DV-Point IT Solutions
behält sich vor, für etwaige Terminverschiebungen durch den Kunden diesen in
Regress zu nehmen.
Die Höhe richtet sich nach Anzahl und Qualifikation der zum Einsatz geplanten
Mitarbeiter.
Nachträgliche
Änderungs- und Ergänzungswünsche oder Scopeänderungen
– auch vor Projektstart – des Kunden verlängern die Laufzeit des Projektes.
DV-Point IT Solutions behält sich vor die dadurch entstehenden Mehraufwände in
Rechnung zu stellen.
Installationserfordernisse
Bis zum Projektstart
hat der Kunde geeignete Räume und alle erforderlichen technischen Einrichtungen
zur Verfügung zu stellen und in Betrieb zu halten.
Dies gilt ins Besondere für technische Infrastruktur, Kommunikationsmittel und
Arbeitsgeräte der Projektmitarbeiter, sowie die erforderlichen Lizenzen und
Installationsmedien.
Eingeschlossen ist ferner die Bereitstellung einer Kommunikationsmatrix der im
Projekt beteiligten Einheiten auf Kundenseite.
Kaufpreis
Die in Angeboten,
Auftragsbestätigungen und Rechnungen angegebenen Preise verstehen sich
zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen
Mehrwertsteuer und anderer gesetzlicher Abgaben im Lieferland,
sowie Transportkosten, Verpackung, ggf. Transportversicherung und
Abwicklungspauschale. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse oder
Barnachnahme ausdrücklich vorbehalten.
Maßgebend für die Preise sind die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden
Preise unserer Zulieferanten sowie Währungsparitäten, Zoll und Einfuhrgebühren.
Bei Handelsware, die aus dem Ausland bezogen wird, können die vereinbarten
Preise dann angepasst werden, wenn die Währung des Bezugslandes zu € zwischen
Auftragserstellung und Auslieferung (Rechnungsstellung) um mehr als 2%
schwankt.
Preiserhöhungen sowie
Erhöhungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer sind vom Kunden zu tragen, wenn die
Vertragsprodukte vereinbarungsgemäß später als vier Monate nach Vertragsschluss
geliefert werden.
Gleiches gilt, wenn die Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat,
später als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgt.
Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind sofort
nach Erhalt ohne jeden Abzug zahlbar und fällig.
VII. Verzug
Kommt der Kunde mit
der Kaufpreiszahlung in Verzug, so ist DV-Point IT Solutions berechtigt, Zinsen
in Höhe von 8% jährlich über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank
zu verlangen.
Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
DV-Point IT Solutions
ist im Falle des Zahlungsverzugs berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr vom Kunden
zu verlangen.
VIII. Eigentum
DV-Point IT Solutions
behält sich das Eigentum an den jeglichen Vertragsprodukten vor, bis sämtliche
Forderungen, die DV-Point IT Solutions gegen den Kunden, jetzt oder im
Zusammenhang mit einer Beauftragung zukünftig zustehen, beglichen sind.
Im Falle einer Pfändung
oder anderer Beeinträchtigungen durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich
auf das Eigentum von DV-Point IT Solutions zu verweisen und DV-Point IT
Solutions telefonisch oder schriftlich mit nachfolgender schriftlicher
Unterrichtung zu informieren.
Bei schuldhaft
vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist DV-Point IT Solutions berechtigt, die
Vertragsprodukte zurückzunehmen.
In der Zurücknahme der Vertragsprodukte durch DV-Point IT Solutions liegt kein
Rücktritt vom Vertrage, soweit nicht das VerbrKG
Anwendung findet.
Die Vorbehaltsware
darf vom Kunden nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußert werden.
Der Kunde tritt hiermit im Voraus bis zur völligen Tilgung aller Forderungen
von DV-Point IT Solutions die ihm aus der Veräußerung zustehenden Forderungen
in voller Höhe mit allen Nebenrechten an DV-Point IT Solutions ab.
Der Kunde bleibt bis zum Einzug dieser Forderungen berechtigt, jedoch nur
solange er seine Verpflichtungen der DV-Point IT Solutions gegenüber erfüllt.
Eingezogene Beträge hat er sofort an die DV-Point IT Solutions abzuführen,
soweit die Forderungen der DV-Point IT Solutions fällig sind. DV-Point IT
Solutions ist verpflichtet,
ihr zustehende Sicherungen auf Verlangen
nach ihrer Wahl insoweit freizugeben, als sie die zu sichernden offenen
Forderungen um mehr als 20% übersteigen.
Bei Verarbeitung,
Verbindung und Vermischung mit anderen, nicht dem Auftraggeber gehörender
Waren, steht DV-Point IT Solutions Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Rechnungswertes der Waren der DV-Point IT Solutions zu diesen anderen Waren
zur Zeit der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung zu.
Bei Entwicklungen und
Erfindungen, die im Rahmen eines Projektes gemacht werden erhält der Kunde ein
unbeschränktes, aber nicht alleiniges oder ausschließliches Nutzungsrecht.
Das Eigentum der Entwicklungen und Erfindungen gehörten in dem Maße DV-Point IT
Solutions, wie DV-Point IT Solutions-Mitarbeiter daran beteiligt waren.
Abnahmen
Leistungen der DV-Point
IT Solutionsgelten spätestens mit Rechnungsbegleichung als abgenommen.
Dokumentationen gelten
als abgenommen, wenn der Kunde nicht schriftlich und begründet innerhalb von
fünf Werktagen nach Übergabe widerspricht.
Projektleistungen
gelten ohne schriftlichen und begründeten Widerspruch 30 Werktage nach Erbringung
als abgenommen.
Bei Widersprüchen
werden die Mängel in angemessenem Zeitraum gemäß den im Widerspruch angegebenen
Punkten behoben.
Mit Widerspruch bei
Teilleistungen wird nicht den Gesamtleistungen oder anderen Teilleistungen
widersprochen.
Sollte der Kunde nach
Auftragserteilung von diesem zurücktreten, auch nur teilweise, so ist DV-Point
IT Solutions berechtigt,
pauschal 20% des entgangenen Auftragswertes in Rechnung zu stellen.
Sollten im Einzelfall nachweislich höhere Kosten verursacht worden sein, so
stellt DV-Point IT Solutions diese in Rechnung.
Etwaige Aufrechnung mit laufenden oder Künftigen Verträgen liegt allein im
Ermessen von DV-Point IT Solutions.
Gefahrenübergang
Mit der Übergabe
jeglicher Leistungen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer
zufälligen Verschlechterung sowie die Verantwortung im Betrieb auf den Kunden
über.
Bei Widersprüchen gilt
1. anteilig.
Gewährleistung
Für jegliche durch DV-Point
IT Solutions verursachte Schäden haftet DV-Point IT Solutions im Höchstfall nur
nach der jeweils abgeschlossenen Haftpflicht-Versicherung und nach den
Bestimmungen des Versicherungsträgers.
Darüberhinausgehende
Schadensersatzansprüche materieller wie immaterieller Art werden
ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt und
nachweisbar ist.
Durch DV-Point IT
Solutions anerkannte Mängel durch Leistungen der DV-Point IT Solutions können
zunächst durch DV-Point IT Solutions beseitigt werden.
Gelingt dies nicht in maximal drei Anläufen, so kann der Kunde nach Grundsätzen
der Billigkeit Dritte mit der Beseitigung beauftragen.
Die Kosten werden anteilig des unbestrittenen Verschuldens durch DV-Point IT
Solutions übernommen.
DV-Point IT Solutions
kann die Vergütung ihres Aufwandes verlangen, soweit sie auf Grund einer Fehlermeldung
oder Anzeige durch den Kunden tätig geworden ist,
ohne dass der Kunde einen Fehler nachgewiesen hat oder der Fehler auf
Verschulden von DV-Point IT Solutions zurückzuführen ist.
Im Falle der
Gewährleistung kann der Kunde deren Durchführung nur während der normalen
Arbeitszeit von DV-Point IT Solutions verlangen.
Er ist verpflichtet, während dieser Zeit DV-Point IT Solutions Zugang zu den
Systemen zu gewähren.
Die Gewährleistung
entfällt, wenn das Vertragsprodukt direkt oder indirekt durch den Kunden oder
Dritte installiert, bzw. selbständig gewartet, repariert oder verändert wird.
Darüber hinaus verwirkt der Kunde Gewährleistung, wenn das Vertragsprodukt
direkt oder indirekt Umgebungsbedingungen oder mechanischen Belastungen
ausgesetzt wird,
die nicht den Installationsanforderungen entsprechen, es sei denn, der Kunde
weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
Die Gewährleistung für
eingesetzte Softwareprodukte unterliegt zudem den Gewährleistungsbestimmungen
der jeweiligen Hersteller.
XII. Entkoppelung
Macht der Kunde
Gewährleistungsrechte geltend, so bleiben etwaige andere zwischen den
Vertragsparteien geschlossene Verträge hiervon unberührt.
Der Kunde erklärt sich bereit, hierüber eine Individualabrede mit DV-Point IT
Solutions zu treffen.
XIII.
Ausfuhrkontrollbestimmungen
Eingesetzte Software
unterliegt neben deutschen auch ausländischen Ausfuhrbestimmungen.
Auskünfte und Genehmigungen erteilt nach deutschem Recht das Bundesamt für
gewerbliche Wirtschaft, Eschborn – für andere Länder die entsprechenden
Behörden der Länder.
Der Kunde ist verpflichtet, erforderliche Genehmigungen einzuholen, wenn er
Software oder Softwarelizenzen weiterverkauft oder an anderen Standorten als
den ursprünglich von DV-Point IT Solutions im Angebot genannten
Kundenstandorten einsetzt oder mit Wissen einsetzen lässt.
XIV. Erfüllungsort und
Gerichtsstand
Der Erfüllungsort für
die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag wird gem. § 29,II ZPO mit dem Sitz der DV-Point IT Solutions in Asbach, Ww. vereinbart.
Ausschließlicher
Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden
Streitigkeiten ist Sitz der DV-Point IT Solutions, soweit dies in gesetzlich
zulässiger Weise vereinbart werden kann.
Deutsches Recht
Für diesen Vertrag
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Art. 1 a.-c.
EKG ist ausgeschlossen.
XVI.
Teilunwirksamkeitsklausel
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst weitgehend erreichen.