Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der DV-Point IT Solutions mit Sitz in Asbach

Allgemeine Bedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Firmenkunden im Sinne von § 17 ff HGB der DV-Point IT Solutions.
Verkauf und Lieferung erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Diese haben Gültigkeit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

Die Geschäftsbedingungen gelten grundsätzlich mit der Bestellung, spätestens mit der Entgegennahme von Leistungen der DV-Point IT Solutions als angenommen,
bei Dienstleistungen darüber hinaus mit der Beauftragung oder Teilbeauftragung.
Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn DV-Point IT Solutions sie schriftlich bestätigt.

Es bleibt zusätzlich vorbehalten, dass der Firmenkunde die Übergabe der übergebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich bestätigt und deren Geltung unterschriftlich anerkennt.

Angebot und Vertragsschluss

Angebote der DV-Point IT Solutions sind stets freibleibend, sofern eine Bindefrist nicht ausdrücklich genannt ist.
Alle Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von DV-Point IT Solutions schriftlich oder fernschriftlich bestätigt sind.
Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch die Lieferung und/oder Rechnung erfolgen.

Die in den Angeboten enthaltenen Konzepte sind Eigentum der DV-Point IT Solutions und dürfen ohne schriftliche Einwilligung, auch nicht in Auszügen, Dritten gegenüber zugänglich gemacht werden.

Die in Angeboten aufgezeigten Strategien und Lösungswege verstehen sich als Grobkonzepte, die im Projekt in Absprache und Mitverantwortung durch den Kunden der Verfeinerung bedürfen.

Die im Angebot genannten (Mitwirkungs-)Pflichten des Kunden sind Kardinalpflichten.
Etwaige Verzögerungen und Mehraufwände gehen zu Lasten des Kunden.

III. Projektstart

Start des jeweiligen Projektes ist der von DV-Point IT Solutions im Angebot genannte Termin.

DV-Point IT Solutions behält sich vor, Termine aus Gründen der Ressourcenplanung mit Kenntnisgabe an den Kunden zu verschieben.

DV-Point IT Solutions behält sich vor, für etwaige Terminverschiebungen durch den Kunden diesen in Regress zu nehmen.
Die Höhe richtet sich nach Anzahl und Qualifikation der zum Einsatz geplanten Mitarbeiter.

Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche oder Scopeänderungen – auch vor Projektstart – des Kunden verlängern die Laufzeit des Projektes.
DV-Point IT Solutions behält sich vor die dadurch entstehenden Mehraufwände in Rechnung zu stellen.

Installationserfordernisse

Bis zum Projektstart hat der Kunde geeignete Räume und alle erforderlichen technischen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen und in Betrieb zu halten.
Dies gilt ins Besondere für technische Infrastruktur, Kommunikationsmittel und Arbeitsgeräte der Projektmitarbeiter, sowie die erforderlichen Lizenzen und Installationsmedien.
Eingeschlossen ist ferner die Bereitstellung einer Kommunikationsmatrix der im Projekt beteiligten Einheiten auf Kundenseite.

Kaufpreis

Die in Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer und anderer gesetzlicher Abgaben im Lieferland,
sowie Transportkosten, Verpackung, ggf. Transportversicherung und Abwicklungspauschale. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse oder Barnachnahme ausdrücklich vorbehalten.
Maßgebend für die Preise sind die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden Preise unserer Zulieferanten sowie Währungsparitäten, Zoll und Einfuhrgebühren.
Bei Handelsware, die aus dem Ausland bezogen wird, können die vereinbarten Preise dann angepasst werden, wenn die Währung des Bezugslandes zu € zwischen Auftragserstellung und Auslieferung (Rechnungsstellung) um mehr als 2% schwankt.

Preiserhöhungen sowie Erhöhungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer sind vom Kunden zu tragen, wenn die Vertragsprodukte vereinbarungsgemäß später als vier Monate nach Vertragsschluss geliefert werden.
Gleiches gilt, wenn die Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, später als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgt.

Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zahlbar und fällig.

VII. Verzug

Kommt der Kunde mit der Kaufpreiszahlung in Verzug, so ist DV-Point IT Solutions berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% jährlich über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.
Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

DV-Point IT Solutions ist im Falle des Zahlungsverzugs berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr vom Kunden zu verlangen.

VIII. Eigentum

DV-Point IT Solutions behält sich das Eigentum an den jeglichen Vertragsprodukten vor, bis sämtliche Forderungen, die DV-Point IT Solutions gegen den Kunden, jetzt oder im Zusammenhang mit einer Beauftragung zukünftig zustehen, beglichen sind.

Im Falle einer Pfändung oder anderer Beeinträchtigungen durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich auf das Eigentum von DV-Point IT Solutions zu verweisen und DV-Point IT Solutions telefonisch oder schriftlich mit nachfolgender schriftlicher Unterrichtung zu informieren.

Bei schuldhaft vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist DV-Point IT Solutions berechtigt, die Vertragsprodukte zurückzunehmen.
In der Zurücknahme der Vertragsprodukte durch DV-Point IT Solutions liegt kein Rücktritt vom Vertrage, soweit nicht das VerbrKG Anwendung findet.

Die Vorbehaltsware darf vom Kunden nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußert werden.
Der Kunde tritt hiermit im Voraus bis zur völligen Tilgung aller Forderungen von DV-Point IT Solutions die ihm aus der Veräußerung zustehenden Forderungen in voller Höhe mit allen Nebenrechten an DV-Point IT Solutions ab.
Der Kunde bleibt bis zum Einzug dieser Forderungen berechtigt, jedoch nur solange er seine Verpflichtungen der DV-Point IT Solutions gegenüber erfüllt.
Eingezogene Beträge hat er sofort an die DV-Point IT Solutions abzuführen, soweit die Forderungen der DV-Point IT Solutions fällig sind. DV-Point IT Solutions ist verpflichtet,
 ihr zustehende Sicherungen auf Verlangen nach ihrer Wahl insoweit freizugeben, als sie die zu sichernden offenen Forderungen um mehr als 20% übersteigen.

Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung mit anderen, nicht dem Auftraggeber gehörender Waren, steht DV-Point IT Solutions Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Waren der DV-Point IT Solutions zu diesen anderen Waren zur Zeit der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung zu.

Bei Entwicklungen und Erfindungen, die im Rahmen eines Projektes gemacht werden erhält der Kunde ein unbeschränktes, aber nicht alleiniges oder ausschließliches Nutzungsrecht.
Das Eigentum der Entwicklungen und Erfindungen gehörten in dem Maße DV-Point IT Solutions, wie DV-Point IT Solutions-Mitarbeiter daran beteiligt waren.

Abnahmen

Leistungen der DV-Point IT Solutionsgelten spätestens mit Rechnungsbegleichung als abgenommen.

Dokumentationen gelten als abgenommen, wenn der Kunde nicht schriftlich und begründet innerhalb von fünf Werktagen nach Übergabe widerspricht.

Projektleistungen gelten ohne schriftlichen und begründeten Widerspruch 30 Werktage nach Erbringung als abgenommen.

Bei Widersprüchen werden die Mängel in angemessenem Zeitraum gemäß den im Widerspruch angegebenen Punkten behoben.

Mit Widerspruch bei Teilleistungen wird nicht den Gesamtleistungen oder anderen Teilleistungen widersprochen.

Sollte der Kunde nach Auftragserteilung von diesem zurücktreten, auch nur teilweise, so ist DV-Point IT Solutions berechtigt,
pauschal 20% des entgangenen Auftragswertes in Rechnung zu stellen.
Sollten im Einzelfall nachweislich höhere Kosten verursacht worden sein, so stellt DV-Point IT Solutions diese in Rechnung.
Etwaige Aufrechnung mit laufenden oder Künftigen Verträgen liegt allein im Ermessen von DV-Point IT Solutions.

Gefahrenübergang

Mit der Übergabe jeglicher Leistungen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer zufälligen Verschlechterung sowie die Verantwortung im Betrieb auf den Kunden über.

Bei Widersprüchen gilt 1. anteilig.

Gewährleistung

Für jegliche durch DV-Point IT Solutions verursachte Schäden haftet DV-Point IT Solutions im Höchstfall nur nach der jeweils abgeschlossenen Haftpflicht-Versicherung und nach den Bestimmungen des Versicherungsträgers.

Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche materieller wie immaterieller Art werden ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt und nachweisbar ist.

Durch DV-Point IT Solutions anerkannte Mängel durch Leistungen der DV-Point IT Solutions können zunächst durch DV-Point IT Solutions beseitigt werden.
Gelingt dies nicht in maximal drei Anläufen, so kann der Kunde nach Grundsätzen der Billigkeit Dritte mit der Beseitigung beauftragen.
Die Kosten werden anteilig des unbestrittenen Verschuldens durch DV-Point IT Solutions übernommen.

DV-Point IT Solutions kann die Vergütung ihres Aufwandes verlangen, soweit sie auf Grund einer Fehlermeldung oder Anzeige durch den Kunden tätig geworden ist,
ohne dass der Kunde einen Fehler nachgewiesen hat oder der Fehler auf Verschulden von DV-Point IT Solutions zurückzuführen ist.

Im Falle der Gewährleistung kann der Kunde deren Durchführung nur während der normalen Arbeitszeit von DV-Point IT Solutions verlangen.
Er ist verpflichtet, während dieser Zeit DV-Point IT Solutions Zugang zu den Systemen zu gewähren.

Die Gewährleistung entfällt, wenn das Vertragsprodukt direkt oder indirekt durch den Kunden oder Dritte installiert, bzw. selbständig gewartet, repariert oder verändert wird.
Darüber hinaus verwirkt der Kunde Gewährleistung, wenn das Vertragsprodukt direkt oder indirekt Umgebungsbedingungen oder mechanischen Belastungen ausgesetzt wird,
die nicht den Installationsanforderungen entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

Die Gewährleistung für eingesetzte Softwareprodukte unterliegt zudem den Gewährleistungsbestimmungen der jeweiligen Hersteller.

XII. Entkoppelung

Macht der Kunde Gewährleistungsrechte geltend, so bleiben etwaige andere zwischen den Vertragsparteien geschlossene Verträge hiervon unberührt.
Der Kunde erklärt sich bereit, hierüber eine Individualabrede mit DV-Point IT Solutions zu treffen.

XIII. Ausfuhrkontrollbestimmungen

Eingesetzte Software unterliegt neben deutschen auch ausländischen Ausfuhrbestimmungen.
Auskünfte und Genehmigungen erteilt nach deutschem Recht das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, Eschborn – für andere Länder die entsprechenden Behörden der Länder.
Der Kunde ist verpflichtet, erforderliche Genehmigungen einzuholen, wenn er Software oder Softwarelizenzen weiterverkauft oder an anderen Standorten als den ursprünglich von DV-Point IT Solutions im Angebot genannten Kundenstandorten einsetzt oder mit Wissen einsetzen lässt.

XIV. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag wird gem. § 29,II ZPO mit dem Sitz der DV-Point IT Solutions in Asbach, Ww. vereinbart.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Sitz der DV-Point IT Solutions, soweit dies in gesetzlich zulässiger Weise vereinbart werden kann.

Deutsches Recht

Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Art. 1 a.-c. EKG ist ausgeschlossen.

XVI. Teilunwirksamkeitsklausel

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst weitgehend erreichen.